HANDREICHUNG DES ISB: BEREIT FÜR THEATERKLASSEN!

  • Implementierung einer Theaterklasse
  • Planung und Durchführung des Theaterunterrichts
  • Feedbackverfahren
  • Projektbeispiele
  • Übungen
  • konkrete Umsetzungsmöglichkeiten

Download unter: Handreichung ISB_Bereit für Theaterklassen!


Theaterklassen machen in Bayern Schule

Mit der Einrichtung von Theaterklassen können Schulen heute leichter als bisher Theater als festen Bestandteil ihres Angebots im Schulprofil verankern. Damit wird es in verschiedenen Schularten einfacher von der Grundschule bis zum Schulabschluss durchgängig qualifizierten Theaterunterricht anzubieten. Durch diese Abfolge ergibt sich die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit, auf den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen und konsekutive Modelle einzuführen.

In den letzten Jahren wurden in diesem Sinne an bayerischen Gymnasien und Realschulen sowie vereinzelt auch an Grundschulen Theaterklassen eingerichtet, in denen die Schüler regulär am Theaterunterricht teilnehmen. Immer mehr Schulen wollen Theaterklassen einrichten, da die Resonanzen darauf sehr positiv ausfallen und die Erfahrungen zeigen, dass gerade in der sensiblen Phase des Wechsels auf eine weiterführende Schule die gemeinsame Theaterarbeit pädagogisch äußerst wertvoll ist.

Das Profil „Theaterklasse“ wurde in Analogie zu den in Bayern verbreiteten „Chor- und Bläserklassen“ eingeführt und macht seitdem Schule. In einer Theaterklasse werden die Schüler im regulären Unterricht über einen Zeitraum von zwei Jahren zwei Stunden pro Woche im Fach Theater unterrichtet.

Hierin sind vielfache Informationen zur Implementierung einer Theaterklasse, zu Planung und Durchführung des Theaterunterrichts in einer Theaterklasse und zu Feedbackverfahren zu finden. Es werden Projektbeispiele, Übungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten beschrieben.

FAQ Theaterklasse


Was ist eine Theaterklasse?

In Analogie zum Modell „Bläser-oder Streicherklasse“ im Musikunterricht gibt es für das Theater auch das Modell „Theaterklasse“. In einer Theaterklasse haben die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Pflichtunterricht zwei Stunden Unterricht im Fach Theater pro Woche. Sie werden dabei im Klassenverband unterrichtet, d.h. alle haben Theaterunterricht. Eine fakultative Teilnahme wie z.B. in Theater-AGs ist nicht möglich.

Muss man in einer Theaterklasse Noten geben?

Theater gehört bei einer eingerichteten Theaterklasse zum Pflichtunterricht. Demnach werden auch die Leistungen bewertet. Dabei kommen einerseits die praktisch-künstlerischen Leistungen sowie mündliche und schriftliche Beiträge im Unterricht in Frage. Im Zeugnis wird durch eine zusätzliche Bemerkung – analog zu anderen Wahl(pflicht)unterrichten – die Teilnahme an einer Theaterklasse bestätigt (Staffelung von „Teilnahme mit sehr gutem Erfolg“ bis „Teilnahme“). Entscheidend ist aber, dass keine zusätzlichen Schulaufgaben oder Stegreifaufgaben anfallen. Im Zentrum soll der Spaß am Theaterspielen stehen!

Was bringt eine Theaterklasse?

Unter pädagogischen Gesichtspunkten spielt das Theater gerade in der Unterstufe eine ganz entscheidende Rolle bei der Entwicklung eines gesunden Klassenklimas und dem Aufbau einer solidarischen Klassengemeinschaft. Das soziale Lernen und die damit verbundene Stärkung des Klassenverbands spiegelt sich wiederum in der Lern-und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler in allen anderen Unterrichtsfächern.

Bildungspolitisch betrachtet kommt dem Theater als handlungs- und erfahrungsorientierter Unterricht in der Form von Projektunterricht zentrale Bedeutung zu. Wie kaum ein anderes „Medium“ fordert und fördert das Theaterspiel Schlüsselqualifikationen wie z.B. Teamarbeit, Selbstbewusstsein, Urteilsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen, Kreativität und Flexibilität.

Bildungstheoretisch werden in der Auseinandersetzung mit der Kunstform Theater ganzheitliche Bildungsprozesse angeregt und ästhetische Erfahrungen ermöglicht, die zum Wesen moderner Allgemeinbildung gehören. Rationale und emotionale, intellektuelle und kreative, physische und musische, individuelle und soziale Fähigkeiten werden gleichermaßen angesprochen und entwickelt. Theater ist ganzheitliche Persönlichkeitsbildung.

In welchen Jahrgangsstufen kann eine Theaterklasse eingerichtet werden?

Grundsätzlich kann in den Jahrgangsstufen 5-10 eine Theaterklasse angeboten werden. Entscheidend ist nur, dass Theater immer im Klassenverband unterrichtet werden kann. Angesichts der steigenden Zahl an Unterrichtsstunden im Verlauf der Mittelstufe mit erhöhtem Nachmittagsunterricht bietet es sich an, das Modell – in Analogie zu den „Bläser- oder Streicherklassen“ – in den fünften und sechsten Klassen einzurichten. Je nach Interessenslage können dann die Schülerinnen und Schüler in den weiteren Jahren im Rahmen des Wahlfachangebots und/oder im Profilfach der Oberstufe weiter Theater spielen.

Um eine konstante Zusammensetzung der Theaterklasse zu garantieren, ist es denkbar, die Sprachenwahl schon vor dem Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe durchzuführen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Sprachenwahl offen zu halten, dann muss aber in der 6. Jahrgangsstufe der Fremdsprachenunterricht geschient werden, damit die Theaterklasse in möglichst vielen Fächern gemeinsam unterrichtet werden kann.

Muss die Einrichtung einer Theaterklasse extra genehmigt werden?

Das KM begrüßt ausdrücklich die Einrichtung von Theaterklassen. Eine spezielle Genehmigung von ministerieller Seite ist nicht erforderlich. Ansonsten sollten natürlich die Schulleitung, das Kollegium, der Elternbeirat, das Schulforum und ggf. der Förderverein (für finanzielle Unterstützung) in die Planungsphase einer Theaterklasse einbezogen werden. Die inhaltliche und pädagogische Verantwortung für den Unterricht trägt wie für jeden Unterricht die Schule bzw. der Schulleiter.

Wie sieht die Stundenausstattung aus?

Die Schülerinnen und Schüler bekommen pro Woche zwei Stunden Theaterunterricht. Es gibt keine festen Modelle, was die Stundenausstattung angeht, aber mehrere Optionen sind denkbar:

  • z.B. wird eine Deutsch- oder Sportstunde in der Woche zum Theaterunterricht. Die weitere Stunde könnte über eine (freiwillige) Intensivierungsstunde abgedeckt werden, die die Schüler ohnehin ableisten müssen (siehe hierzu GSO, Anlage 2 zu den Stundentafeln, Fußnote 16).
  • Es könnten aber auch Stunden aus dem Wahlfachangebot dafür genutzt werden.
  • Wie das Modell konkret realisiert werden kann, hängt demnach stark von den jeweiligen Ausgangsbedingungen einer Schule und dem Erfindungsreichtum der Theaterlehrer und ihrer Schulleiter ab.

Wie erfolgt die Einrichtung einer Theaterklasse?

  • Nachdem Schulleitung, Kollegium, Elternbeirat, Schulforum und ggf. Förderverein gewonnen werden konnten, muss die Theaterklasse publik gemacht werden (Tag der offenen Tür, Informationsabende, benachbarte Grundschulen, Presse etc.).
  • Beim Erstellen des Stundenplans werden die beiden Unterrichtsstunden in den normalen Stundenplan der Theaterklasse integriert.
  • Bei der Neuanmeldung können dann die Eltern ihre Kinder für die Theaterklasse verbindlich anmelden. Hierzu sollte man auch noch zusätzliches Informationsmaterial vorlegen (Flyer, Infoblatt usw.).
  • Auf der Homepage von TAG stehen verschiedenste Materialien bereit, die bei der Einrichtung einer Theaterklasse helfen können (Zeitleiste, Briefvorlagen, Vorlagen für Flyer etc.)

Gibt es offizielle Unterlagen, Formblätter oder rechtliche Bestimmungen zur Einrichtung von Theaterklassen?

Leider nein, aber solche Unterlagen gibt es ebenso wenig zur Einrichtung von Bläserklassen und die gibt es ja auch bereits an vielen Schulen in Bayern.

Grundsätzlich lassen die rechtlichen Bestimmungen der GSO zur Stundentafel (GSO, § 43) und die Anlagen 1 (Modus-Maßnahmen) und 2 (Stundentafeln 5-10) Anmerkung 8 (Profilstunden), 9 (Intensivierungsstunden) und 16 (flexible Intensivierungsstunden) Spielraum zur Einrichtung von Theaterklassen. Die Einrichtung von Theaterklassen ist, wie auch viele andere Schulentwicklungsmodelle, in die Kompetenz der jeweiligen Schule gestellt.

Gibt es einen Lehrplan für Theaterklassen?

Es gibt derzeit noch keinen offiziellen Lehrplan vom ISB für Theater in den Jahrgangsstufen 5-10. Der letzte gültige Lehrplan für Theater in der Sekundarstufe I in Bayern wurde für den Modellversuch Europäisches Gymnasium entwickelt. Es liegt aber ein Plan von TAG vor, der speziell für den Theaterunterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 am Gymnasium entworfen wurde. Der Plan kann unter www.tag-bayern.de heruntergeladen werden. Ein neuer Lernplan Theater 5/6 wurde für die Handreichung Bereit für Theaterklassen entwickelt. (s.u.)

Was muss man bei der Einbindung in den Stundenplan beachten?

Bei der Einbindung in den Stundenplan sind mehrere Wege denkbar. So kann mit dem Eintritt in eine Theaterklasse gleich die Wahl der 2. Fremdsprache verknüpft werden, d.h. die Sprachenfolge wird bereits beim Eintritt in das Gymnasium festgelegt. Andererseits sind auch gekoppelte Klassen in Jahrgangsstufe 6 möglich, d.h. die Theaterklasse wird in der 2. Fremdsprache getrennt (Hälfte 1 = Französisch, Hälfte 2 = Latein). Die Klasse bleibt also in den restlichen Fächern zusammen und wird nur im Fremdsprachenunterricht geteilt.

FAQ Theaterklasse

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ISB Handreichung_Bereit für Theaterklassen!